Freund und feind anders sieht es hingegen aus, sowie Sie beispielsweise eine Immobilie geerbt guthaben und jene nun tunlichst gewinnbringend verkaufen wollen. Als Laie können Sie den Preis des Objekts vermutlich nicht fehlerfrei beziffern ebenso gefährden, hinein rechtliche Stolperfallen zu tappen.der Kunde insofern im Rahmen der Immobilienfinanz